Die diesjährige Schweißsonderprüfung des ÖJGV für Jagdgebrauchshunde wird
am 23. Oktober 2021, im Irenental, Tullnerbach, NÖ,
in Zusammenarbeit mit dem Tullner Jagdklub und Umgebung, veranstaltet.
Prüfungsleiter: Präsident Mf. Johannes Schiesser
Prüfungsleiter- Stv.: Johannes Schödl, Obmann des Tullner JK und Umgebung
Standquartier: Hotel. Seminar. Restaurant. Wienerwaldhof
Strohzogl 67, 3011 Tullnerbach, NÖ
Die Nennungen aus dem Jahr 2020 sind weiterhin gültig sollte jedoch eine Ersatznennung erfolgen, übermitteln Sie diese bitte mit beiliegendem Nennformular per E-mail: sekretariat@oejgv.at.
Nennschluß für Ersatznennungen: 22. August 2021
Zimmerreservierungen sind von den Prüfungsteilnehmern selbst im Standquartier unter dem Kennwort „Jagdhundeprüfung“ vorzunehmen.
Geprüft wird nach der Prüfungsordnung für die Schweiß-Sonderprüfung mit Fährtenschuh des ÖJGV vom 29.08.2013. Die Fährten haben eine Mindestlänge von 1200 Schritten und werden mit max.0,1 lit. Rotwildschweiß getreten. Die Stehzeit beträgt mind. 20 Stunden. Das Prüfungsgelände ist überwiegend Laubwald. Es können nur Jagdhunde teilnehmen, die im ÖHZB eingetragen sind und lt. Prüfungsordnung § 6 Abs 5 bereits eine Schussprüfung (Wesensüberprüfung) erfolgreich abgelegt haben (Kopie des Zeugnisses und des Abstammungsnachweises/Ahnentafel sind der Nennung beizulegen). Das Mindestalter der Hunde beträgt (am Prüfungstag vollendet) 18 Monate. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde sowie hitzige Hündinnen sind zur Prüfung nicht zugelassen. Es kann pro Rasse ein Jagdhund genannt werden. Wenn ein Rasseverein mehrere Jagdhunderassen betreut, können max. 3 verschiedene Jagdhunderassen pro Rassespezialverein genannt werden. Die Nennung erfolgt ausschließlich über den jeweiligen Verbandsverein. Der Hundeführer muss Inhaber einer gültigen Jahres-Jagdkarte eines Österreichischen Bundeslandes sein!
Die Hundeführer haben in einer dieser Veranstaltung entsprechenden Kleidung zu erscheinen. Alle bei dieser Prüfung laufenden Hunde müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung nachweisen. Impfpaß und Abstammungsnachweis sind vorzulegen.
Es können an der 40. Schweißprüfung des ÖJGV maximal 20 Hunde teilnehmen.
Die an der 40. Schweißprüfung des ÖJGV teilnehmenden Leistungsrichter müssen das Seminar für „Schweißsonderprüfung mit Fährtenschuh (SPFS)“ besucht haben und für das Legen der Fährten ihre eigenen Fährtenschuhe verwenden.
Diese Prüfungsveranstaltung unterliegt den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Es wird besonders auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen betreffend die COVID Pandemie hingewiesen.