Leistungsrichter

Der ÖKV und der ÖJGV haben 1950 u.a. die Zuständigkeiten im Rahmen des Hornbergvertrags geregelt. Dieser wurde 1986 und 2011 den neuen Gegebenheiten angepasst. Dabei wurde die Aus- Fort- und Weiterbildung der jagdlichen Leistungsrichter und Leistungsrichterinnen dem ÖJGV zur Gänze übertragen.

Die Leistungsrichter und Leistungsrichterinnen sollen neben einem jagdlichen und jagdkyologischen Wissen auch über ein fundiertes Wissen betreffend die kynologischen Organisationen (FCI – ÖKV- ÖJGV) verfügen. Als Grundlage stellt der ÖJGV ein laufend aktualisiertes Kompendium als Grundlage zur Verfügung. Welches auch nach abgeschlossener Ausbildung als Nachschlagwerk dienen kann.