Nachdem die Erleichterung der Ausgangsbeschränkungen mit der Verlautbarung der COVID-19-Lockerungsverordnung vom 30.04.2020, https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html- verlautbart wurden, hat das Präsidium des ÖJGV die Rahmenbestimmungen des ÖJGV geändert (siehe Beilage). Mit dieser Änderung der Rahmenbestimmungen und unter Berücksichtigung der neuen Ausgangsbeschränkungen können Jagdhundeprüfungen von den Verbandsvereinen und Jagdhundeführerkurse zu den in der Verordnung angeführten Bedingungen durchgeführt werden. Mit der Änderung der Rahmenbestimmungen Seitens des ÖJGV ist eine größtmögliche Flexibilität bei den Jagdhundeprüfungen gegeben, um diese in dem möglichst kleinsten Rahmen (max. 10 Personen) und der möglichst geringsten Revierbelastung durchzuführen. Aufgrund der besonderen Situation sind wir gefordert, bei den Jagdhundeprüfungen und Ausbildungskursen, auch wenn diese in der freien Natur stattfinden, die gesetzlichen Vorgaben genauestens einzuhalten. Jegliches Fehlverhalten hat nicht nur Auswirkungen auf die Betroffenen selbst, sondern schadet dem Jagdhundewesen auch über die Zeit der Pandemie hinaus. Sollten sich Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen ergeben, werden wir Sie wieder umgehend davon informieren.

Wir wünschen Ihnen unter den gegebenen Umständen viel Erfolg bei Ausbildung und Prüfung unserer vierbeinigen Jagdkameraden und Gesundheit und verbleiben

mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

Mf. Johannes Schiesser Mf. Ofö. Kauderer Erich

Präsident Generalsekretär