Sehr geehrter Herr Bundeminister Dr. Mückstein!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Jagdgebrauchshunde-Verband (ÖJGV) vertritt 25 Jagdhunde-Rassespezialvereine und 12 Jagdhundeprüfungsvereine mit mehr als 16.000 Mitgliedern. Er arbeitet eng mit dem Österreichischen Kynologenverband (ÖKV), im Bereich der Feststellung der Leistungsniveaus der Jagdhunderassen, und über diesen mit der Federation Cynologique International (FCI) zusammen. Alle drei Organisationen sind anerkannte Fachverbände auf dem Gebiet (u.a.) der Hundezucht und –Ausbildung.
Aus den Medien ist zu entnehmen, dass das von Ihnen geleitete BMSGPK eine Änderung der Einfuhrbestimmungen für Hundewelpen aus dem Ausland vorbereitet, die primär als Bekämpfungsmaßnahme für den illegalen Welpenhandel gedacht ist. De facto sollen Welpen erst ab der 16. Lebenswoche nach Österreich eingeführt werden dürfen.
In den Rasse- und Prüfungsvereinen des ÖJGV werden nur Hunde mit FCI Abstammungsnachweis geführt und von den Vereinsmitgliedern gehalten. Aus dem Ausland eingeführte Hunde kommen ebenfalls aus FCI Zuchtstätten, die nach den FCI Regularien genehmigt und laufend geprüft werden. Somit sind die Qualitätskriterien gleichwertig mit jenen in Österreich.
Die geplante Maßnahme trifft die seit über hundert Jahren bestehenden Jagdhunde-Rassezucht mit einem regen Genaustausch mit den benachbarten Ländern. Gerade für Jagdgebrauchshunde ist die Phase der Sozialisierung zwischen der 9. bis 16. Lebenswoche wesentlich, um einen ruhigen, sozial verträglichen und die Stellung im neuen „Rudel“ achtenden Arbeits- und Familienhund auszubilden. Die Immunisierung gegen Tollwut über das Muttertier reicht bis zur eigenen Impfung des Welpen aus.
Die Erfahrungen mit derselben, bereits in Deutschland geltenden, Regelung haben gezeigt, dass der Austausch von Welpen aus unseren Züchtungen nach Deutschland kaum mehr erfolgt und der illegale Welpenhandel im Gegenzug nicht eingedämmt wurde. Die internationale Verbreitung gesunder, über viele Generationen hinsichtlich allfälliger Erbkrankheiten überprüfter Jagdgebrauchshunde wird damit in Frage gestellt, Inzucht gefördert und Welpeninteressenten, deren Nachfrage nach Rassehunden in Österreich aus rechtlichen Gründen nicht befriedigt werden kann, erst recht den sog. Schwarzzüchtern in die Arme getrieben.
Wir bitten Sie daher, diese Maßnahme zu überdenken, allenfalls den fachlichen Rat des ÖKV und der FCI einzuholen bzw. eine Ausnahme für Hunde mit FCI Abstammungsnachweis im Sinne der bisher geltenden Regelung (Einfuhr ab der 9. Lebenswoche, Bestätigung der Impfung des Muttertieres, Erklärung des Züchters über den ständigen Aufenthalt beim Muttertier ohne Kontakt zu tollwutgefährdetem Wild) zu schaffen.
Wir ersuchen Sie uns in unserem Bestreben zu unterstützen, von klein auf sozialisierte Hunde zu erziehen und zu bestens ausgebildeten Jagdgebrauchshunden auszubilden!
Wir würden Sie um einen gemeinsamen Termin mit dem ÖKV bitten, um dieses Thema persönlich erörtern zu können.
Mit freundlichen Grüßen
BOFö Wolfgang Ramsl
Mag.a Ingrid Gatterbauer