45. SCHWEISSPRÜFUNG vom ÖJGV

als SPFS

– es können von den Geschäftsstellen der Rasse-Verbandsvereine ein Hund und ein Reserve-Hund genannt werden –

– bitte füllen Sie jeweils eine eigene Nennung aus –

– Verbandsvereine, die Hunde zur Prüfung melden, müssen nach Möglichkeit mindestens auch einen Leistungsrichter melden, der auch bereits beim Fährtenanlegen am Vortag der Prüfung dabei sein muss –

Anfang September werden die weiten Informationen ausgesendet.

    Prüfungsangaben


    Hundeführer

    Eigentümer

    Hund

    Züchter

    Richterangaben

    Erklärung

    Ich bestätige, dass ich die geltende Prüfungsordnung des ÖJGV anerkenne und die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
    Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten im Rahmen der Prüfungsabwicklung zu.