45. SCHWEISSPRÜFUNG vom ÖJGV
als SPFS
– es können von den Geschäftsstellen der Rasse-Verbandsvereine ein Hund und ein Reserve-Hund genannt werden –
– bitte füllen Sie jeweils eine eigene Nennung aus –
– Verbandsvereine, die Hunde zur Prüfung melden, müssen nach Möglichkeit mindestens auch einen Leistungsrichter melden, der auch bereits beim Fährtenanlegen am Vortag der Prüfung dabei sein muss –
Anfang September werden die weiten Informationen ausgesendet.