Ein Leistungsrichter-Anwärter-Seminar ist gemäß Richterordnung des ÖJGV von allen
Leistungsrichter-Anwärtern verpflichtend während der ersten beiden Ausbildungsjahre zu
absolvieren. Wird das Seminar nicht während der ersten beiden Ausbildungsjahre absolviert, erfolgt
die automatische Streichung von der Richterliste.
Dieser Seminartyp wird aufgrund unterschiedlicher Seminarinhalte nicht als Weiterbildungsseminar
für Leistungsrichter anerkannt.