wie in der Vorstehhundekommission am 19.07.2025 beschlossen, ist es im Herbst 2025 in Gebieten mit Vorkommen von Myxomatose nicht möglich, Hundeprüfungen jeglicher Art abzuhalten. Dies entspricht der Anordnung bzw. Empfehlung des NÖ Jagdverbandes.
Der ÖJGV hat daher beschlossen, in den betroffenen Gebieten lediglich Einzelprüfungen zuzulassen. Eine Wasserprüfung darf abgehalten werden; auch eine Bringtreueprüfung ist gestattet, jedoch ohne Verwendung von Feldhasen oder Kaninchen.
In den betroffenen Gebieten dürfen keine Feldprüfungen bzw. Vollgebrauchsprüfungen durchgeführt werden.
Regionalitätsprinzip:
Diese Regelung gilt ausschließlich für die Bundesländer Wien und Niederösterreich.
Hundeführerinnen und Hundeführer sowie Hunde aus diesen Bundesländern dürfen daher nur in Wien und Niederösterreich zu Prüfungen antreten.
Diese Regelung gilt für das Jahr 2025. Für das Jahr 2026 hoffen wir wieder auf einen normalen Prüfungsablauf.
Waidmannsheil