Bedingt durch die Myxomatose Situation in Österreich bzw. einigen betroffenen Bezirken hat die FCI Gruppe 8 (Stöberhunde) ein Konzept, gemeinsam mit Tierärzten ausgearbeitet. Diese Änderungen der PO wurden vom ÖJGV-Vorstand für das Prüfungsjahr 2025 beschlossen.

RUNDUMLAUFBESCHLUSS DES ÖJGV-VORSTANDES VOM 11.08.2025

  1. Alle Hunde müssen über einen durch einen Tierarzt im Impfpass eingetragenen Zecken- bzw. Flohschutz verfügen (Spot On oder Schluckimpfung). Ohne dieser Bestätigung gibt es keine Teilnahme an Prüfungen.
  2. Hunde, welche aus bestätigten Myxomatose Gebieten kommen, müssen diesen am Tag vor oder am Tag der Prüfung zusätzlich mit geeigneten Insektizid Shampoos behandeln.
  3. Sowohl der Spanielclub als auch der VDWÖ verzichtet auf den Einsatz von Feldhasen für die Schleppe bei den VGP´s!
  4. Spanielclub: hier sieht die PO ohnedies den Einsatz von „Haarwild“ für die Schleppe vor, weshalb nur der Feldhase im Herbst 2025 nicht gestattet ist.
  5. VDWÖ: wir behalten in unserem Vorschlag jedenfalls die Charakteristik bzw. das Wesen der Hasenschleppe bei. Nämlich das Bringen von nicht sichtbaren Haarwild, über eine Distanz von 300 Metern und einem Minimumgewicht von 3kg.
  6. Für beide Vereine geht daher im Herbst 2025 anstatt des Feldhasen ein Apportiersack mit einem Mindestgewicht von 3kg und versehen mit Feldhasen Duftstoff in Ordnung.
  7. Zusätzlich beim VDWÖ: Gestattung von anderem Haarwild (mind. 3kg) wie Fuchs, Nutria, Jungdachs, etc. Beim Fuchs würde dies bedeuten, dass eine Fuchsschleppe, wenn das Wahlfach Fuchsschleppe ausgewählt wurde, zwei Mal gearbeitet werden muss.