In der online-Vorstandssitzung vom 23.11.2021 wurde die Prüfungsordnung für Vorstehhunde mit einer Mehrheit von 84% mit einer Wirksamkeit ab 01.01.2023 beschlossen.

  1. Start der Novellierung

2017 wurde eine Datenanalyse der Vorstehhundekommission vorgestellt. Die Änderung der PO wurde im Vorstand des ÖJGV im Februar 2018 beschlossen. Am 29.06.2018 fand in Inning eine Kick off Veranstaltung statt, in der die Arbeitsgruppen gebildet wurden. (Die Arbeitsgruppenteilnehmer*innen können Sie den letzten Richternews entnehmen).

  • Arbeitsgruppen

Danach wurde in Kleingruppen gearbeitet und die Ergebnisse dem Projektleiter Bernhard Littich übermittelt.

Dieser hat die Arbeitsgruppenergebnisse eingearbeitet und im Oktober 2020 in einer Vergleichsunterlage PO Alt und PO Neu vorgestellt.

  • 1. Begutachtungsverfahren

Danach begann das 1. Begutachtungsverfahren, in dem die Verbandsvereine die Möglichkeit hatten, bis zum 10.02.2021 Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abzugeben. Auf Ansuchen einiger Verbandsvereine wurde die Begutachtungsfrist bis zum 10.04.2021 erstreckt.

  • Änderung der Projektleitung

Nach dem Rücktritt von Bernhard Littich haben Michael Carpella und Mag. Johann Fischerlehner die Projektleitung übernommen.

  • 2. Begutachtungsverfahren

Die eingelangten Stellungnahmen wurden eingearbeitet und mit der Einladung zur Vorstehhundekommission- und Arbeitsgruppensitzung vom 07.07.2021 ausgeschickt. Im Rahmen dieser wurde der Entwurf zur Diskussion gestellt. Danach begann das 2. Begutachtungsverfahren mit Frist bis 31.07.2021.

Im August wurde von den Verbandsvereinen ÖVfrV, ÖVMÜ, ÖKK, ÖDLK, JHPV-Mistelbach erneut um eine Fristerstreckung des Begutachtungsverfahren angesucht – welche auch diesmal gewährt wurde.

  • Abschluss

Die Stellungnahmen wurden in die nun vorliegende Prüfungsordnung eingearbeitet und da den Wünschen der Verbandsvereinen fast zur Gänze Rechnung getragen wurde, wurde daraufhin die PO dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.

  1. Schulungen

Im Jänner wird den LeistungsrichterInnen und LeistungsrichteranwärterInnen die neue Prüfungsordnung und der Schulungsplan übermitteln.

Der Schulungszeitraum wird sich über ein Jahr erstrecken.

Es sind Onlineschulungen, Präsenzschulungen in allen Bundesländern und Praxisseminare geplant.

Zur Ausübung des Richteramtes nach dem 01.01.2023 ist die Absolvierung eines Seminars die Voraussetzung.

  1. Österreichischer Jagdhundeprüfungssieger (ÖJPS).

Eines der Projektziele war auch die Überarbeitung der Verleihungsbestimmungen für den Österreichischen Jagdhundeprüfungssieger (ÖJPS). Dieser soll breiter und mit anderen Jagdhunderassen vergleichbarer gestaltet werden. Es ist geplant neben den hochwertigen Prüfungen (VGP) eine Prüfung der PO-Einzelleistungen einfließen zu lassen. Selbstverständlich wird es eine Übergangsfrist geben.

Wir möchten uns bei allen Arbeitsgruppenmitgliedern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Jahreswechsel und vor allem Gesundheit!

Liebe Grüße und Weidmannsheil,

Michael Carpella
Vizepräsident koopt.
Vorsitzender der Vorstehhundekommission